Ein Baumangel ist die Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand. Eine Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Zustand. Der Soll-Zustand wird durch den Vertrag präzisiert.
Es liegt ein Mangel vor wenn:
- die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt
- eine allgemeine anerkannte Regel der Bautechnik nicht eingehalten wurde
- ein Fehler vorliegt, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert.