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Flurstück ist eine amtlich vermessene, eindeutig abgegrenzte Landfläche, die als kleinste Einheit im Liegenschaftskataster geführt wird. Jedes Flurstück besitzt eine eigene Nummer und dient als Grundlage für Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgrenzen und baurechtliche Planungen.
Allgemeine Beschreibung
Ein Flurstück ist eine räumlich zusammenhängende Fläche innerhalb einer Flur und stellt die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster dar. Es wird in der amtlichen Flurkarte eingetragen und mit einer eindeutigen Flurstücksnummer versehen. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Das Flurstück spielt eine entscheidende Rolle in der Architektur- und Stadtplanung, da es die rechtlichen und topografischen Grundlagen für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen und Nutzungsrechte bildet. Die Festlegung und Abgrenzung eines Flurstücks erfolgt durch das Vermessungsamt, und Änderungen wie Teilungen oder Verschmelzungen müssen ins Grundbuch und Kataster übernommen werden.
Wichtige Aspekte zur Berücksichtigung
- Flurstücksnummer: Jedes Flurstück hat eine eindeutige Nummer, die für rechtliche und behördliche Vorgänge essenziell ist.
- Grundbuch und Liegenschaftskataster: Die Daten eines Flurstücks sind im Grundbuch (Eigentumsnachweis) und im Kataster (Lage- und Flächenbeschreibung) verzeichnet.
- Grenzverläufe: Die exakte Vermessung und Abgrenzung ist wichtig für Bauvorhaben und Eigentumsfragen.
- Nutzungsart und Bebauungsplan: Jedes Flurstück unterliegt bestimmten Nutzungsbestimmungen, die in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen festgelegt sind.
- Zugänglichkeit und Erschließung: Ein Flurstück muss an öffentliche Straßen oder Wege angebunden sein, um bebaut werden zu können.
- Teilung und Verschmelzung: Flurstücke können geteilt oder zusammengelegt werden, wobei behördliche Genehmigungen erforderlich sind.
Empfehlungen für Bauherren und Planer
- Katasterauszug einholen, um alle relevanten Informationen über ein Flurstück zu erhalten.
- Grenzvermessungen durchführen lassen, um mögliche Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden.
- Bebauungsplan prüfen, um sicherzustellen, dass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.
- Erschließung und Infrastruktur beachten, insbesondere bei unbebauten oder neu erschlossenen Gebieten.
- Rechtliche Beratung einholen, wenn ein Flurstück geteilt oder bebaut werden soll.
Anwendungsbereiche
- Grundstückskauf und -verkauf
- Bebauungs- und Stadtplanung
- Grundstücksvermessung und Grenzfeststellung
- Land- und Forstwirtschaftliche Nutzung
- Erschließungsmaßnahmen und Infrastrukturplanung
Weblinks
- maritime-glossary.com: 'Parcel' im maritime-glossary.com (Englisch)
Zusammenfassung
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene Landfläche, die im Liegenschaftskataster und Grundbuch registriert ist. Es bildet die Basis für Eigentumsverhältnisse, Bauprojekte und Nutzungsrechte. Bei Planung und Entwicklung eines Grundstücks sind Grenzverläufe, Bebauungspläne und rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend. Eine sorgfältige Prüfung dieser Aspekte ist essenziell, um spätere Konflikte oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
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