Abbruch, Abriss oder auch Rückbau bezeichnet das gänzliche oder teilweise Abtragen von Bauten aller Art. Bei baufälligen oder ordnungswidrig errichteten Gebäuden, die die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung gefährden, kann von der Bauaufsichtsbehörde ein Abbruch verfügt werden. Ein Abbruch ist zu jederzeit genehmigungsbedürftig.
Lagerhalle - Konstruktion aus Stahbeton" src="/cms/images/stories/lexa/abbruch_stahlbeton.jpg" alt="Abbruch Stahbetonkonstruktion" />