Als Außentür wird eine von außen in das Gebäudeinnere führende Tür bezeichnet. Diese sollte in der Regel Witterungsschutz, Schallschutz und Einbruchsschutz bieten und deswegen aus entsprechend anderen Materialien als Innentüren hergestellt sein.

( z.B. Hartholz, Aluminium, Stahl, ...) Außerdem sind sie zusätzlich durch einem witterungsfesten Anstrich und Schlagregen­schutz­maßnahmen zu schützen. Das Rohbaumaß der Tür sollte mindestens 101,0 cm x 200,5 cm betragen.