Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sein Grundstück zugunsten eines Anderen einer bestimmten Nutzungsbeschränkung (durch Tun, Dulden oder Unterlassen) unterworfen wird.

1. Beispiel Grundstücks-Befahrung: Ein Grundstückseigentümer duldet, dass der Nachbar seinen Boden zur Überfahrt auf das eigene Grundstück nutzt. Damit keine Streitigkeiten entstehen, gibt der Eigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber der Baubehörde ab, die ins Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Die Baulast schränkt die bauliche Nutzung eines Grundstücks ein.

2. Beispiel Abstandsfläche: Abstandsflächen des Nachbarn können auf das eigene Grundstück übernommen werden, damit dieser seine Baupläne verwirklichen kann. Hat der Voreigentümer eine Baulast eintragen lassen, muss der Käufer nicht nur die eigene Abstandsfläche einhalten, sondern auch die vom Vorbesitzer vereinbarte. Deshalb sollte man vor Vertragsabschluss nicht nur einen Blick ins Grundbuch, sondern auch ins Baulastenverzeichnis werfen.