Bauleitpläne sind planerische Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde und sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine

dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan, nach denen man sich bei jeder Bebauung zu richten hat.