Zum Badewasser hat die EG am 1975-12-08 eine "Richtlinie über die Qualität der Badegewässer" erlassen, die von den Mitgliedstaaten als Verwaltungsvorschrift in geltendes Recht umgesetzt wurde.
Sie gilt für fließende und stehende Binnengewässer sowie Meerwasser. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass nicht nur ästhetische Bedürfnisse erfüllt, sondern auch Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden.