Der Feuerwiderstand beschreibt die Dauer der Funktion eines Bauteils im Brandfall. In der Landesbauordnung werden gewisse Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt. Dabei wird zwischen feuerhemmenden (F30-F60) und feuerbeständigen (F90-F180). Ein Bauteil mit der Feuerwiderstandsklasse 90 (F90) benötigt zum Beispiel eine Mindestwiderstandsdauer von 90 Minuten.