Eine Gebrauchtimmobilie ist im Gegensatz zur neu errichteten, vor dem Erstbezug stehenden Immobilie i.d.R. Objekt, das bereits bewohnt ist oder war.

Demgegenüber unterscheidet das Eigenheimzulagengesetz nach dem Zeitpunkt der Anschaffung: Eine Gebrauchtimmobilie ist danach eine Wohnung, die nicht spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres angeschafft worden ist.

Bedingt durch Baualter, Zustand und Ausstattung sind Gebrauchtimmobilien häufig preiswerter und vielfach günstiger gelegen als Neubauten.