Die Grundstücksteilung oder auch Parzellierung beschreibt die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Grundstücksteilungen müssen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst dann können sie ins Liegenschaftskataster aufgenommen werden.
Die Grundstücksteilung oder auch Parzellierung beschreibt die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Grundstücksteilungen müssen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst dann können sie ins Liegenschaftskataster aufgenommen werden.