Kleinsiedlungsgebiet WS werden beschrieben im Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :
In Kleinsiedlungsgebieten -WS- sind laut §2 zulässig:
- "Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen
- die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe"
- "sonstige Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Tankstellen
- nicht störende Gewerbebetriebe"