Kleinsiedlungsgebiet WS werden beschrieben im Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :


In Kleinsiedlungsgebieten -WS- sind laut §2 zulässig:
  • "Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen
  • die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe"
Ausnahmen sind:
  • "sonstige Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
  • Tankstellen
  • nicht störende Gewerbebetriebe"