Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterteilt in § 15 die Arbeit des Architekten in 9 Leistungsphasen (LPH):
  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung der Vergabe
  8. Objektüberwachung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation