Wird ein Bauantrag geändert, bezeichnet man das als Tektur.
Solange eine Baugenehmigung noch nicht beansprucht wurde, besteht die Möglichkeit, einen Bauantrag durch den ursprünglichen Antragsteller nach dem Einreichen zu ändern.
In einem Tekturantrag werden in der Regel nur kleinere Änderungen vorgenommen. Bei größeren bzw. komplexeren Änderungen bedarf es meist eines neuen Bauantrages. Die Entscheidung hierüber liegt bei der zuständigen Behörde.
Ein Tekturantrag beinhaltet zunächst eine schriftliche Darstellung aller Änderungen in Bezug auf den originalen Bauantrag. Weiterhin müssen alle Pläne und Dokumente erneut eingereicht werden, auf denen besagte Änderungen sichtbar sind.