Das Vorbereiten der Vergabe ist die sechste Leistungsphase des §
15 der HOAI.
In dieser Phase definiert der Architekt
genau die zu erbringenden Tätigkeiten. Es werden Mengen ermittelt und Materialangaben definiert und in Form eines Leistungsverzeichnis an die Baufirmen
versendet, damit diese ihre Angebote kalkulieren können.