Eine Vorweggenehmigung für ein Bauvorhaben kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die formelle Planreife liegt vor
  2. die materielle Planreife liegt vor und das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs überein
  3. der Antragsteller erkennt die künftigen Festsetzungen für sich und seinen Rechtsnachfolger schriftlich an
  4. die Erschließung des Grundstückes ist gesichert

Die Vorweggenehmigung ermöglicht es Bauvorhaben, die auf Grundlage des noch geltenden Planungsrechts nicht zulässig sind und im Geltungsbereich eines noch nicht festgestellten Bebauungsplanentwurfs liegen, zu genehmigen. Dieser noch nicht in Kraft getretene Bebauungsplanentwurf hat eine Vorweggenehmigungsreife.