Eine Baugrube gehört zur Baustelle und ist eine ausgehobene Vertiefung für die Gründung eines Bauwerks und die Verlegung von Rohrleitungen.

Ihre Tiefe richtet sich nach der Geschosshöhe des Kellers. Bei Gebäuden ohne Keller muss die Baugrube bis zur tragfähigen Bodenschicht, mindestens aber bis zur frostfreien Zone reichen. Baugruben unterliegen der Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung. Entscheidend ist die Standsicherheit der Baugrubenwände.