Zu den Erwerbskosten zählen alle beim Erwerb eines Grundstücks anfallenden Kosten, z.B. Maklerprovision, Gerichts und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen. Sie können bei Immobilien, die nicht zur Selbstnutzung vorgesehen sind, vor Bezug steuerlich abgesetzt werden.