Durch einen Erweiterungsbau entsteht neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum. Ein Erweiterungsbau besteht meist aus baulichen Ergänzungen an einem vorhandenen Gebäude, z.B. durch Aufstockung oder Anbau. Dabei anfallende, nachträgliche Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.