Der Fertigstellungstermin ist der Zeitpunkt zu dem das zu errichtende Gebäude bezugsfertig ist. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle wesentlichen bautechnischen Arbeiten abgeschlossen sein. Dieser Termin wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei Nichteinhaltung können Schadensansprüche des Bauherrn geltend gemacht werden.