Eine Feuerschutztür oder Brandschutztür ist eine besonders feuerbeständige Tür. In der Landesbauordnung ist geregelt, in welchen Räumen Feuerschutztüren angebracht werden müssen.
(z.B. in Brandmauern, Heizräumen...). Sie sichern den Durchtritt von Feuer nach Außen und Innen. Meist sind sie aus Stahl mit speziellen Zargen und zusätzlicher Isolierung. Feuerschutztüren müssen sich selbständig schließen und dürfen nicht mit Gegenständen wie Keilen aufgehalten werden. Als Zusatz gibt es auch Rauchschutztüren.