Untergeordnete Gebäude sind laut des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingeschossige, oft freistehende Gebäude ohne Feuerstätten. Dazu zählen z.B. Carports, Gartenlauben...

Sie sind nur zum gelegentlichen Aufenthalt von Personen bestimmt und haben geringeren Regenschutzbedarf.

Im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks erscheinen sie als "Gebäude, untergeordnet".