Eine Konstruktions-Grundfläche darf in gewerblichen Räumen gemäß GIF und DIN 277 nicht in die Mietfläche einfließen. Konstruktions-Grundflächen umfassen folgende Flächen:
- Außenwände
- Grundflächen von aufgehenden Bauteilen wie Wände und Stützen, die zur konstruktiven, d.h. tragenden und/oder aussteifenden Raumbildung eines Bauwerkes notwendig sind
- Grundflächen der Umschließungswände, technischen Funktions- und Verkehrsflächen
- Grundflächen der Installationskanäle und -schächte, Schornsteine sowie Kriechkeller, die gemäß DIN 277 Konstruktions-Grundfläche sind.