Eine Konstruktions-Grundfläche darf in gewerblichen Räumen gemäß GIF und DIN 277 nicht in die Mietfläche einfließen. Konstruktions-Grundflächen umfassen folgende Flächen:

  1. Außenwände 
  2. Grundflächen von aufgehenden Bauteilen wie Wände und Stützen, die zur konstruktiven, d.h. tragenden und/oder aussteifenden Raumbildung eines Bauwerkes notwendig sind
  3. Grundflächen der Umschließungswände, technischen Funktions- und Verkehrsflächen
  4. Grundflächen der Installationskanäle und -schächte, Schornsteine sowie Kriechkeller, die gemäß DIN 277 Konstruktions-Grundfläche sind.