Wärmeschutzverordnung (Energie-Einsparverordnung) Der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes erfolgt heute nach einem grundsätzlich neuen Konzept. Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht mehr allein durch die Wärmedämmung der Bauteile, dem "k-Wert", beurteilt.
Im Mittelpunkt steht jetzt der Heizenergiebedarf eines Gebäudes: Bei der Berechnung werden die - Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung - Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte in einer sogenannten "Energiebilanz" erfasst. Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes. Das Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung verlangt keinen Mindest-Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt zu viel Heizwärme benötigt.