Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 01-02-2002 in Kraft getreten und ersetzt die Wärmeschutzverordnung vom 16-08-1994 sowie die Heizungsanlagen-Verordnung in der Fassung vom 04-05-1998.
Sie schreibt den Niedrigenergiehausstandard für neue Gebäude verbindlich vor und gilt sowohl für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (insbesondere Wohngebäude) als auch für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (z.B. bestimmte Verkaufsstätten) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Warmwasserbereitung dienenden Anlagen. Es können sich auch Auswirkungen auf bestehende Gebäude ergeben: So müssen z.B. vor dem 1-10-1978 eingebaute Heizkessel erneuert bzw. ausgetauscht und - allerdings nur im Rahmen ohnehin durchgeführter Renovierungsmaßnahmen - bestimmte ungedämmte Rohrleitungen und oberste Geschoßdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen wärmegedämmt werden. Bei Sanierungsmaßnahmen sind die Anforderungen der EnEV an Außenwänden und Fenstern einzuhalten, wenn an mehr als 20 % der Bauteilflächen gleicher Himmelsrichtung Änderungen durchgeführt werden.